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Haftung des redlichen Besitzmittlers (§ 991 Abs. 2 BGB)

einfach
schwer85 % lösen richtig
23. August 2026
40 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Bruder B vermietet das von seiner Schwester S geliehene Fahrrad ohne ihre Zustimmung an den redlichen M. Die Weitergabe hatte S zuvor untersagt. M beschädigt bei einer Fahrradtour im Gebirge fahrlässig die Speichen des Hinterrades.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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