Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Vornahme der tatbestandlichen Ausführungshandlung (unproblematisch)
Vornahme der tatbestandlichen Ausführungshandlung (unproblematisch)
3. Juni 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sticht mit einem langen Messer auf O ein, um ihn zu töten. O überlebt schwer verletzt.
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Einordnung des Falls
Vornahme der tatbestandlichen Ausführungshandlung (unproblematisch)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat einen „Tatentschluss“ zur Tötung des O (§ 212 Abs. 1 StGB) gefasst.
Genau, so ist das!
3. T hat zur Verwirklichung der Tötung des O „unmittelbar angesetzt“ (§ 22 StGB).
Ja, in der Tat!
4. Der Versuch eines Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja, in der Tat!
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