Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Vorbereitungshandlungen 1

Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Vorbereitungshandlungen 1

22. November 2024

4,7(12.896 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

T möchte eine Bank ausrauben. Er plant die Durchführung dieses Überfalls. Im Vorfeld besorgt er sich eine Pistole, um eventuelle Gegenwehr im Keim zu ersticken.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Vorbereitungshandlungen 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat Tatentschluss zu einem Raub (§ 249 Abs. 1 StGB) oder zu einer räuberischen Erpressung (§§ 253, 255 StGB) gefasst.

Ja!

Tatentschluss ist der subjektive Tatbestand des Versuchs. Er umfasst den auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale gerichteten Vorsatz sowie sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale. Der Täter hat Tatentschluss, wenn er endgültig entschlossen ist, den Deliktstatbestand zu verwirklichen. T plant, eine Bank zu überfallen und mithilfe der Pistole den Bankangestellten dazu zu bringen, das Geld herauszugeben. Dabei soll sie auch eventuelle Gegenwehr verhindern. T hatte nach seiner subjektiven Vorstellung von der Tat Tatentschluss.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. T hat zur Verwirklichung des Tatbestandes „unmittelbar angesetzt“ (§ 22 StGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Das objektive Tatbestandselement des Versuchs liegt im unmittelbaren Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung (§ 22 StGB). Das unmittelbare Ansetzen liegt vor, wenn der Täter subjektiv die Schwelle des „Jetzt-geht-es-los“ überschreitet und objektiv – unter Zugrundelegung seiner Vorstellung – Handlungen vornimmt, die bei ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. T bereitete seine Tat vor, indem er sich im Vorfeld eine Schusswaffe besorgte. Bis zum tatsächlichen Banküberfall (Hinfahren zur Bank, Betreten der Bank) sind viele Zwischenschritte erforderlich. Das Besorgen der Tatwaffe fällt in das straflose Stadium der Vorbereitungshandlung.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen