Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Kausalität

Lederspray-Variante 1 (Kausalität des zustimmenden Gremienmitglieds bei Mehrheit von nur einer Stimme)

Lederspray-Variante 1 (Kausalität des zustimmenden Gremienmitglieds bei Mehrheit von nur einer Stimme)

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Beschluss der fünf Gesellschafter G1–5 der L-GmbH, das Lederspray trotz Gesundheitsgefahr zu vertreiben, ergeht mit hauchdünner Mehrheit. G1, G2 und G3 stimmen dafür, G4 und G5 dagegen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Lederspray-Variante 1 (Kausalität des zustimmenden Gremienmitglieds bei Mehrheit von nur einer Stimme)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. G1 hat mit seiner Ja-Stimme den Beschluss und damit die Atemwegserkrankung des K kausal verursacht.

Ja!

Bei Kollektiventscheidungen in Gremien ist zwischen zwei Stufen der Kausalitätsfeststellung zu unterscheiden. Es ist (1) zu fragen, ob jeder einzelne an der Mehrheitsentscheidung Beteiligte den Beschluss kausal verursacht hat. Zum anderen (2) ist festzustellen, ob der Beschluss für die eingetretene Rechtsgutsverletzung kausal geworden ist. Die Kausalität des Beschlusses für den Erfolg lässt sich nach der conditio-sine-qua-non-Formel bestimmen: Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. (1) Würde man die Ja-Stimme von G1 hinwegdenken, wäre der notwendige Mehrheitsbeschluss nicht zustande gekommen. Die Stimme des Einzelnen bewirkt nur zusammen mit den anderen Ja-Stimmen den Beschluss, sodass hier kumulative Kausalität aller Mitglieder, die mit Ja abgestimmt haben, vorliegt. (2) Ohne den Beschluss, wäre das Spray nicht in den Verkehr gebracht worden und K nicht zu Schaden gekommen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Henk

Henk

3.3.2020, 08:00:36

Also wird Abwandlung: Es wird nach fester Reihenfolge abgestimmt. G1-G3 haben bereits zugestimmt. G4 stimmt noch mit Ja und G5 mit nein. So gelöst: G4/G5s Abstimmung kann hinweg gedacht werden, ohne dass dies dies Wahl negativ ausfallen lässt (1) und ohne dass dies As Tod entfallen ließe (2). Mithin war sie nicht kausal. ?!

Marilena

Marilena

3.3.2020, 14:55:15

Ja würde ich auch so lösen. ;)

🦊LEXD

🦊LEXDEROGANS

20.4.2020, 23:33:41

@Henk, sehr interessante Frage! Auf diese Weise wäre es ja geradezu empfehlenswert, als letzte Person die Stimme abzugeben, um im Zweifelsfall der Begründung eines strafrechtlichen Kausalzusammenhanges zu entgehen.

Jana-Kristin

Jana-Kristin

13.6.2020, 09:23:01

Das kann aber auch anders gesehen werden: Auch die Personen, die nicht iSd Mehrheit abgestimmt haben, haben den Beschluss mitverursacht, da es bei dem Erfolg in seiner konkreten Gestalt auf den tatsächlich gefassten Beschluss ankommt. Die wohl hL behilft sich deshalb in diesen Fällen mit der L

ehre

der gesetzmäßigen Bedingung und fragt, ob jede einzelne Stimme realiter zu dem Abstimmungsergebnis beigetragen hat (vgl. Matt/Renzikowski, vor 13 Rn. 90).

ROB

Robinski

18.5.2024, 17:57:46

Wäre es vertretbar hier die Abstimmungsreihenfolge dahinstehen zu lassen und stattdessen über die modifizierte Formel bei der alternativen Kausalität auch G4s Stimme kausal zu erfassen?


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