Welche Form der Handlungseinheit – Handlung im natürlichen Sinne 1


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T erteilt der O mit voller Wucht eine Ohrfeige.

Einordnung des Falls

Welche Form der Handlungseinheit – Handlung im natürlichen Sinne 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Ohrfeige des T stellt eine Handlung im natürlichen Sinne dar.

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Ja!

Von einer Handlung im natürlichen Sinne spricht man, wenn der Tatbestand eines Delikts durch eine bestimmte Körperbewegung oder deren Unterlassung erfüllt wird. T hat den Tatbestand der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) erfüllt, indem er mit der Ohrfeige eine bestimmte Körperbewegung ausgeführt hat.

2. Auf Konkurrenzebene muss sich vertieft mit der Handlung im natürlichen Sinne auseinandergesetzt werden.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Wird ein Tatbestand durch eine natürliche Handlung im Sinne des StGB verwirklicht, so stellt sich kein Konkurrenzproblem. Es liegt dann lediglich eine Gesetzesverletzung vor, deretwegen der Täter verurteilt wird. Im Gutachten ist bloß festzustellen, durch welche Handlung der Täter den Tatbestand verwirklicht hat. Ausführlichere Erläuterungen sind überflüssig, insbesondere der Begriff „Handlung im natürlichen Sinne“ muss nicht erwähnt werden.

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DP

Der Paragraf

9.3.2022, 08:23:54

Erneut: warum setzt eine Handlung im natürlichen Sinne eines Tatbestandsverwirklichung voraus? Ich dachte jede (auch nicht tatbestandsmäßige) Körperbewegung sei eine Handlung im natürlichen Sinne (?)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

15.3.2022, 20:01:15

Hallo Der Paragraf, im Bereich der Konkurrenzen versteht man unter der natürlichen Handlung eine "sozial relevante Handlung", also eine solche, die letztlich einen Tatbestand verwirklicht. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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