Handlung im natürlichen Sinne 3
15. April 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (17.894 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T schlägt O absichtlich so ins Gesicht, dass O's Brille kaputt geht und O's Nase gebrochen ist.
Diesen Fall lösen 92,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Handlung im natürlichen Sinne 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) setzt voraus, dass dieselbe Handlung mehrere Gesetzestatbestände oder denselben Tatbestand mehrmals verwirklicht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat durch dieselbe Handlung mehrere Gesetzestatbestände verwirklicht (§ 52 Abs. 1 Alt. 1 StGB).
Genau, so ist das!
3. Rechtsfolge der Tateinheit ist, dass nur auf eine Strafe zu erkennen ist (§ 52 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
4. Die Regelung der Tateinheit hat eine Klarstellungsfunktion.
Ja!
5. Die Handlungseinheit führt grundsätzlich zur Idealkonkurrenz (Tateinheit) nach § 52 StGB. Ausnahmsweise führt die Handlungseinheit jedoch nicht zur Tateinheit, wenn eine Gesetzeskonkurrenz vorliegt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
bibu knows best
15.8.2022, 09:42:05
Ich hab eine ganz blöde Frage dazu: wenn die Akte einen Raub hergibt, muss ich dann in der An
klageschriftauch die
Nötigung/ Be
drohungmit aufnehmen ? Obwohl diese Konkurrenzmäßig zu
rücktritt?

Lukas_Mengestu
16.8.2022, 09:50:23

Zln
17.4.2023, 20:16:36
Wahnsinn das mit der KI! Bin wirklich positiv überrascht und habe mich ri
esig gefreut, die Beta Version getestet zu haben. Also wirklich Hut ab ans Team, so macht Lernen doch wirklich Spaß :)

Lukas_Mengestu
18.4.2023, 15:12:07
Lieben Dank, Zln! Das freut uns wirklich sehr :-)
Faby
11.8.2024, 15:56:43
In der einen Lösung steht: "Indem T den O vorsätzlich ins G
esicht geschlagen hat, hat er den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) [...] verwirklicht.". Das liest sich etwas komisch, weil allein der Schlag ins G
esicht keine Sachbeschädigung verwirklicht. Ich weiß, dass es anders gemeint ist und kleinlich wirken könnte, aber wenn man es ganz genau nimmt, müsste man in dem Lösungstext an der Stelle die Brille auch nochmal erwähnen... 🙈
Timurso
12.8.2024, 07:30:43
In dem konkreten Sachverhalt, der dem ganzen zugrunde liegt, verwirklicht der Schlag ins G
esicht die Sachbeschädigung, doch. Ich finde diesen Satz richtig und wichtig, um zu betonen, dass eine Handlung (der Schlag ins G
esicht) mehrere Gesetzesverletzungen vereint. Würde man es dagegen aufteilen in den Schlag auf die Brille und den Schlag ins G
esicht, würde dies weniger deutliche rüberkommen (und auch sonst tendenziell der strafrechtlichen Handlungslehre widersprechen).