Handlung im natürlichen Sinne 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schlägt O absichtlich so ins Gesicht, dass O's Brille kaputt geht und O's Nase gebrochen ist.
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Einordnung des Falls
Handlung im natürlichen Sinne 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) setzt voraus, dass dieselbe Handlung mehrere Gesetzestatbestände oder denselben Tatbestand mehrmals verwirklicht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat durch dieselbe Handlung mehrere Gesetzestatbestände verwirklicht (§ 52 Abs. 1 Alt. 1 StGB).
Genau, so ist das!
3. Rechtsfolge der Tateinheit ist, dass nur auf eine Strafe zu erkennen ist (§ 52 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
4. Die Regelung der Tateinheit hat eine Klarstellungsfunktion.
Ja!
5. Die Handlungseinheit führt grundsätzlich zur Idealkonkurrenz (Tateinheit) nach § 52 StGB. Ausnahmsweise führt die Handlungseinheit jedoch nicht zur Tateinheit, wenn eine Gesetzeskonkurrenz vorliegt.
Ja!
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