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Abmahnungserfordernis bei außerordentlicher Kündigung wegen Lärmstörung
Sachverhalt
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Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs
M mietet Vs Wohnung für €450 im Monat. Als M im Juli 2021 ihr ganzes Geld beim Derivatehandel verzockt, kommt sie in Geldnöte. Für August und September 2021 überweist M an V nur jeweils €250. V erklärt daraufhin Ende September die außerordentliche Kündigung wegen des Zahlungsverzugs.

Nachzahlung und außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs – bei Miete
M mietet V's Wohnung für €500 im Monat. Im Juni und Juli zahlt M keine Miete. V erklärt M die außerordentliche Kündigung und setzt eine Räumungsfrist von zwei Wochen. M zieht nicht aus. V verklagt ihn auf Räumung. Die Klage wird M am 1.9. zustellt; am 10.9. überweist M die gesamte rückständige Miete.