
Zivilrecht > Mietrecht
Gewisse Fürsorge, § 241 Abs. 2 BGB, etwa Warnung vor bestimmten Gefahren
M wohnt in einem großen Mehrparteien-Mietwohnhaus des V. Anfang August erlangt V nach einem Einbruch in eine der Wohnungen und Rücksprache mit dem Hersteller der Schließanlage Kenntnis von der Existenz eines manipulierten Nachschlüssels. Mit diesem könnte theoretisch jede Wohnung betreten werden. V unternimmt daraufhin nichts. Eine Woche später wird M's Goldkette aus ihrer Wohnung gestohlen.

Zivilrecht > Mietrecht
Aufwendungsersatz im Mietrecht für Kosten der Selbstvornahme
M lebt in einer von V vermieteten Wohnung. Als im September bei Temperaturen von 18°C die Zentralheizung ausfällt, versucht sie vergeblich, ihren Vermieter telefonisch zu erreichen. Deshalb bestellt sie kurzerhand selbst einen Handwerker, der die Heizung wieder repariert (Kosten: €500). Sie verlangt von V Aufwendungsersatz.

Zivilrecht > Mietrecht
Pfandrecht am Anwartschaftsrecht
Mieterin M betreibt einen Elektronikhandel und hat bei A 10 MacBooks unter Eigentumsvorbehalt gekauft, die in den Mieträumen lagern. M hat Zahlungsschwierigkeiten, kann V keine Miete mehr zahlen und nimmt einen Kredit bei der B-Bank auf und übereignet dieser zur Sicherheit die MacBooks. M kann später weder Miete noch den Kredit zahlen. Daraufhin zahlt die B-Bank dem A den Restkaufpreis für die MacBooks.