
Zivilrecht > Mietrecht
außerordentliche Kündigung - Nachzahlung/Erledigung
M mietet V's Wohnung für €500 im Monat. Im Juni und Juli zahlt M keine Miete. V erklärt M die außerordentliche Kündigung und setzt eine Räumungsfrist von zwei Wochen. M zieht nicht aus. V verklagt ihn auf Räumung. Die Klage wird M am 1.9. zustellt; am 10.9. überweist M die gesamte rückständige Miete.