Zivilrecht
Werkrecht
Charakteristik und Abgrenzung
Werkvertrag: Herstellung von nicht-körperlichen Werken, wie Planungen oder die Erstellung von Gutachten (jeweils Ergebnis von geistigen Tätigkeiten)
Werkvertrag: Herstellung von nicht-körperlichen Werken, wie Planungen oder die Erstellung von Gutachten (jeweils Ergebnis von geistigen Tätigkeiten)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pferdeliebhaber B möchte der V ihr Springpferd „Amadeus“ abkaufen. Vor dem Kauf soll Amadeus von dem Arzt U medizinisch untersucht werden (sog. Ankaufsuntersuchung). B und U einigen sich, dass U ein solches Gesundheitsgutachten für €300 erstellen soll.
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Einordnung des Falls
Werkvertrag: Herstellung von nicht-körperlichen Werken, wie Planungen oder die Erstellung von Gutachten (jeweils Ergebnis von geistigen Tätigkeiten)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch einen Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet sich der Unternehmer, dem Besteller gegen Entgelt ein Werk herzustellen oder einen sonstigen Erfolg herbeizuführen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. B und U haben einen Werkvertrag geschlossen (§ 631 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
RechtUndBillig
24.7.2024, 14:16:12
Wäre der Arzt nur für die Untersuchung bestellt, ohne Gutachten, dann würde ein Dienstleistungsvertrag vorliegen?
judith
24.7.2024, 15:17:12
Ist ein Arzt nur für die Untersuchung bestellt, dann wird regelmäßig ein Dienstvertrag in der besonderen Form eines Behandlungsvertrags nach §§ 630a ff. BGB geschlossen. Bei Tierärzten wird ein normaler Dienstvertrag geschlossen. Wird die Untersuchung jedoch als Ankaufuntersuchung vorgenommen, bei der ein Tierarzt den Gesundheitszustand eines zum Verkauf stehendes Tiers feststellen soll, liegt ein Werkvertrag vor.