Zivilrecht

Werkrecht

Charakteristik und Abgrenzung

Werkvertrag: Herstellung von nicht-körperlichen Werken, wie Planungen oder die Erstellung von Gutachten (jeweils Ergebnis von geistigen Tätigkeiten)

Werkvertrag: Herstellung von nicht-körperlichen Werken, wie Planungen oder die Erstellung von Gutachten (jeweils Ergebnis von geistigen Tätigkeiten)

21. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Pferdeliebhaber B möchte der V ihr Springpferd „Amadeus“ abkaufen. Vor dem Kauf soll Amadeus von dem Arzt U medizinisch untersucht werden (sog. Ankaufsuntersuchung). B und U einigen sich, dass U ein solches Gesundheitsgutachten für €300 erstellen soll.

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Einordnung des Falls

Werkvertrag: Herstellung von nicht-körperlichen Werken, wie Planungen oder die Erstellung von Gutachten (jeweils Ergebnis von geistigen Tätigkeiten)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Durch einen Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet sich der Unternehmer, dem Besteller gegen Entgelt ein Werk herzustellen oder einen sonstigen Erfolg herbeizuführen.

Genau, so ist das!

Beim Werkvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen (=synallagmatischen) Vertrag. Der Unternehmer (=Schuldner) verpflichtet sich dabei, ein Werk herzustellen; der Besteller (=Gläubiger) verpflichtet sich, die Vergütung zu zahlen (§ 631 Abs. 1 BGB). Beim Werk kann es sich um die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder jeden anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg handeln (§ 631 Abs. 2 BGB).
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2. B und U haben einen Werkvertrag geschlossen (§ 631 BGB).

Ja, in der Tat!

U müsste B einen Erfolg schulden. Dieser kann in der Herstellung oder Veränderung einer Sache oder in jedem anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg liegen (§ 631 Abs. 2 BGB). Das Werk und damit der Erfolg muss nicht körperlich sein, wie etwa bei einer Planung oder einem Gutachten.Das Gesundheitsgutachten des U ist kein körperlicher Gegenstand. U schuldet dennoch nicht nur ein Tätigwerden, sondern das fertige Gesundheitsgutachten und damit einen Erfolg.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RECH

RechtUndBillig

24.7.2024, 14:16:12

Wäre der Arzt nur für die Untersuchung bestellt, ohne Gutachten, dann würde ein Dienstleistungsvertrag vorliegen?

JUDI

judith

24.7.2024, 15:17:12

Ist ein Arzt nur für die Untersuchung bestellt, dann wird regelmäßig ein Dienstvertrag in der besonderen Form eines Behandlungsvertrags nach §§ 630a ff. BGB geschlossen. Bei Tierärzten wird ein normaler Dienstvertrag geschlossen. Wird die Untersuchung jedoch als Ankaufuntersuchung vorgenommen, bei der ein Tierarzt den Gesundheitszustand eines zum Verkauf stehendes Tiers feststellen soll, liegt ein Werkvertrag vor.


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