Werkvertrag: Erfolg an einer Person
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B braucht nach wochenlanger Ausgangssperre dringend einen neuen Haarschnitt. Als die Friseure wieder öffnen, geht er sofort in U‘s Friseursalon und lässt sich einen Vokuhila schneiden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Werkvertrag: Erfolg an einer Person
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch einen Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet sich der Unternehmer, dem Besteller gegen Entgelt ein Werk herzustellen oder einen sonstigen Erfolg herbeizuführen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. B und U haben einen Werkvertrag geschlossen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
2.4.2021, 12:42:02
Interessant. Ich hätte da jetzt einen Dienstleistunfsvertrag draus gemacht.
Patricija
11.4.2021, 14:01:39
Das dachte ich auch! Ich dachte an den Erfolg bezüglich der Haare.
Tigerwitsch
25.5.2021, 20:34:48
Der Friseur wird nach Ansicht des OLG Bremen, U. v. 11.07.2011 - AZ.: 3 U 69/10 auf der Grundlage eines Werkvertrages tätig. Vgl auch OLG Köln, U. v. 19.06.2020 - AZ.: 20 U 287/19; Magnus, in: Staudinger (Hrsg.), Eckpfeiler des Zivilrechts, 7. Aufl. 2020/2021, Q 11 - juris; Voit, in: Hau/Poseck (Hrsg.), BeckOK BGB, 57. Edition Stand: 01.05.2020, § 631 Rn. 29. Als
Tekkie
28.9.2021, 09:09:11
Ich glaube hier muss man noch mehr differenzieren. Wenn man dem Friseur sagt „Schneid mir die Haare auf 3 Zentimeter“ gleich Werkvertrag (Erfolg Haare auf 3 Zentimeter schneiden); wenn man aber sagt: „mach mir mal eine schöne Frisur“ eher Dienstvertrag, oder?
Isabell
28.9.2021, 09:10:34
Klingt auf jeden Fall schlüssig.
robbe1
12.9.2022, 10:31:16
Geschuldet ist der Haarschnitt als fertiger Erfolg, nicht das reine Tätigwerden. Der Erfolg muss dabei nicht insoweit konkretisiert sein als das er das Werk in allen möglichen Hinsichten festlegt, es muss nur klar umgrenzt sein was der Erfolg ist. Konkret hier: Der Kunde wäre nicht zufrieden wenn der Frisör jetzt eine Stunde auf die Haare starrt und dann nur eine Strähne abschneidet. hier wäre der Frisör auch tätig geworden (Dienstvertrag) aber dass ist ja nicht gewollt. Es gibt übrigens keinen Dienstleistungsvertrag, nur einen Dienstvertrag
lisi99
14.7.2022, 07:17:39
Hier ist der Sachverhalt etwas dünn. Je nach Konkretisierung der Angabe, was der Friseur machen soll, ändert sich der Vertragstyp. Jedenfalls wurde uns das so erklärt.
Lukas_Mengestu
14.7.2022, 14:59:09
Vielen Dank für den Hinweis, lisi99. Wir haben den Sachverhalt dahingehend ergänzt, dass nun eine bestimmte Frisur gewünscht ist. Damit sollte es hinreichend eindeutig sein. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Daniel
21.2.2023, 16:58:16
Wieder mal eine super Zeichnung! Und toll, dass Ihr in viele Eurer Sachverhalte eine Prise Ironie einbaut.
Nora Mommsen
21.2.2023, 17:27:02
Hallo Daniel, danke dir für das Lob! Der Spaß darf beim Lernen ja auch nicht fehlen :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Bilbo
13.8.2023, 18:13:37
Geil 😂😂 Zeichnung und Sachverhalt 1A, erstmal Vokuhila 😂 Business in the front, party in the back 🕺🎉