Zivilrecht

Werkrecht

Charakteristik und Abgrenzung

Werkvertrag: Erfolg an einer Person

Werkvertrag: Erfolg an einer Person

23. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

B braucht nach wochenlanger Ausgangssperre dringend einen neuen Haarschnitt. Als die Friseure wieder öffnen, geht er sofort in U‘s Friseursalon und lässt sich einen Vokuhila schneiden.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Werkvertrag: Erfolg an einer Person

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Durch einen Werkvertrag (§ 631 BGB) verpflichtet sich der Unternehmer, dem Besteller gegen Entgelt ein Werk herzustellen oder einen sonstigen Erfolg herbeizuführen.

Ja!

Beim Werkvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen (=synallagmatischen) Vertrag. Der Unternehmer (=Schuldner) verpflichtet sich dabei, ein Werk herzustellen; der Besteller (=Gläubiger) verpflichtet sich, die Vergütung zu zahlen (§ 631 Abs. 1 BGB). Beim Werk kann es sich um die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder jeden anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg handeln (§ 631 Abs. 2 BGB).
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2. B und U haben einen Werkvertrag geschlossen.

Genau, so ist das!

U müsste einen Erfolg schulden. Dieser kann in der Herstellung oder Veränderung einer Sache oder in jedem anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg liegen (§ 631 Abs. 2 BGB).Bei Bs Körper handelt es sich um ein Rechtssubjekt und damit nicht um eine Sache (vgl. § 1 BGB). Daher ist auch Bs Frisur als Teil seines Körpers keine Sache, U soll keine Sache verändern. Ein geschuldeter Erfolg kann aber auch in der Veränderung einer Person liegen. U schuldet die Veränderung der Frisur des B zu einem Vokuhila und damit einen Erfolg.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Isabell

Isabell

2.4.2021, 12:42:02

Interessant. Ich hätte da jetzt einen Dienstleistunfsvertrag draus gemacht.

Patricija

Patricija

11.4.2021, 14:01:39

Das dachte ich auch! Ich dachte an den Erfolg bezüglich der Haare.

Tigerwitsch

Tigerwitsch

25.5.2021, 20:34:48

Der Friseur wird nach Ansicht des OLG Bremen, U. v. 11.07.2011 - AZ.: 3 U 69/10 auf der Grundlage eines Werkvertrages tätig. Vgl auch OLG Köln, U. v. 19.06.2020 - AZ.: 20 U 287/19; Magnus, in: Staudinger (Hrsg.), Eckpfeiler des Zivilrechts, 7. Aufl. 2020/2021, Q 11 - juris; Voit, in: Hau/Poseck (Hrsg.), BeckOK BGB, 57. Edition Stand: 01.05.2020, § 631 Rn. 29. Als

Tekkie

Tekkie

28.9.2021, 09:09:11

Ich glaube hier muss man noch mehr differenzieren. Wenn man dem Friseur sagt „Schneid mir die Haare auf 3 Zentimeter“ gleich Werkvertrag (Erfolg Haare auf 3 Zentimeter schneiden); wenn man aber sagt: „mach mir mal eine schöne Frisur“ eher Dienstvertrag, oder?

Isabell

Isabell

28.9.2021, 09:10:34

Klingt auf jeden Fall schlüssig.

ROBB

robbe1

12.9.2022, 10:31:16

Geschuldet ist der Haarschnitt als fertiger Erfolg, nicht das reine Tätigwerden. Der Erfolg muss dabei nicht insoweit konkretisiert sein als das er das Werk in allen möglichen Hinsichten festlegt, es muss nur klar umgrenzt sein was der Erfolg ist. Konkret hier: Der Kunde wäre nicht zufrieden wenn der Frisör jetzt eine Stunde auf die Haare starrt und dann nur eine Strähne abschneidet. hier wäre der Frisör auch tätig geworden (Dienstvertrag) aber dass ist ja nicht gewollt. Es gibt übrigens keinen Dienstleistungsvertrag, nur einen Dienstvertrag

LI

lisi99

14.7.2022, 07:17:39

Hier ist der Sachverhalt etwas dünn. Je nach Konkretisierung der Angabe, was der Friseur machen soll, ändert sich der Vertragstyp. Jedenfalls wurde uns das so erklärt.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

14.7.2022, 14:59:09

Vielen Dank für den Hinweis, lisi99. Wir haben den Sachverhalt dahingehend ergänzt, dass nun eine bestimmte Frisur gewünscht ist. Damit sollte es hinreichend eindeutig sein. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

DAN

Daniel

21.2.2023, 16:58:16

Wieder mal eine super Zeichnung! Und toll, dass Ihr in viele Eurer Sachverhalte eine Prise Ironie einbaut.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

21.2.2023, 17:27:02

Hallo Daniel, danke dir für das Lob! Der Spaß darf beim Lernen ja auch nicht fehlen :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

BI

Bilbo

13.8.2023, 18:13:37

Geil 😂😂 Zeichnung und Sachverhalt 1A, erstmal Vokuhila 😂 Business in the front, party in the back 🕺🎉


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