Schulung für Betriebsratsmitglieder
Individualarbeitsrecht I (Einführung)
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei Einstellung
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei Einstellung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitgeberin Astrid (A) will Stellenbewerber Sven (S) als Ersatz für die ausgeschiedene Schichtführerin Petra einstellen und beantragt die Zustimmung des Betriebsrates. Dieser will die Zustimmung verweigern, weil sonst der stellvertretenden Schichtführerin Gisela (G) die Beförderungschance entgeht.
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Einordnung des Falls
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei Einstellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat umfassend über geplante Einstellungen zu unterrichten (§ 99 Abs. 1 BetrVG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Einstellung neuer Arbeitnehmerinnen bedarf in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen der Zustimmung des Betriebsrates (§ 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG).
Ja, in der Tat!
3. Dem Betriebsrat steht es frei, aus welchen Gründen er seine Zustimmung verweigert.
Nein!
4. Der Betriebsrat durfte vorliegend seine Zustimmung zu S' Einstellung verweigern, da der im Betrieb beschäftigten G durch die Einstellung die Aufstiegsmöglichkeit genommen wird (§ 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG).
Nein, das ist nicht der Fall!
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