Befristeter Arbeitsvertrag § 14 Abs. 4 TzBfG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Für ein neues Großprojekt suchte Arbeitgeberin A einen Fotografen. A und F schlossen formgerecht einen befristeten Arbeitsvertrag von 3 Monaten. Nun soll der Vertrag für weitere 3 Monate verlängert werden, da sich der Abschluss des Projektes verzögert.
Diesen Fall lösen 92,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Befristeter Arbeitsvertrag § 14 Abs. 4 TzBfG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist ein Formerfordernis vorgesehen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nur die erstmalige Befristung bedarf der Schriftform.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Flohm
29.8.2023, 12:54:21
Spricht §15 VI TzBfG nicht gegen die erneute Schriftform ?
Daniel (blabab45)
7.10.2023, 15:16:19
Ohne Schriftform ist es halt definitiv kein „befristetes“ Arbeitsverhältnis mehr. Wenn man erneut drei Monate vereinbaren will, ist 15 Abs. 6 TzBfG eher ungeeignet.
Lukas_Mengestu
12.10.2023, 08:57:39
Hallo Flohm, wie Daniel schon richtig ausgeführt hat, betrifft § 15 Abs. 6 TzBfG lediglich den Fall, dass weitergearbeitet wird, ohne dass die Befristung verlängert wurde. Der Befristungszeitraum muss abgelaufen sein. Dies ist nicht der Fall, wenn eine erneute Befristung vereinbart wurde. Dass dies ohne weiteres möglich ist, zeigt auch die Regelung zur sachgrundlosen Befristung, die allerdings "nur" drei sachgrundlose Verlängerungen zulässt (vgl. § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team