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Beschränkung der Haftung des Kommanditisten auf die Einlage
Sachverhalt
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Haftung des Kommanditisten vor Eintragung der KG
Komplementär A und Kommanditist B betreiben ein Handelsgewerbe für den Überseetransport von Monet-Gemälden. Sie möchten daher die MonetAir KG gründen. Noch vor Eintragung in das Handelsregister nehmen die beiden die Geschäfte auf und schließen mehrere Verträge mit Kundin K.
Gründung einer Gesellschaft – Abgrenzung Personengesellschaft und Körperschaft (Einführung)
Max, Moritz und Witwe Bolte (B) wollen ein Startup gründen. Ihre zündende und innovative Idee: Die gemeinsame Herstellung und der Vertrieb von selbstgemachtem Holunderblütensirup. Sie zahlen €10.000 auf ein Gemeinschaftskonto ein, dafür vereinbaren sie, dass ihre persönliche Haftung ausgeschlossen ist. B wird zur Geschäftsführerin bestimmt.