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Verwendungsersatz für notwendige Reparaturaufwendungen bei Rückgabe
Sachverhalt
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Verwendungsersatz für Aufwendungen auf Energieverbrauch bei Nutzung
K kauft von V ein E-Auto für €4.000. V übergibt ihm den Wagen unter Eigentumsvorbehalt und gewährt ihm ein Jahr Zahlungsaufschub. Da K auch nach Ablauf des Jahres nicht zahlt, tritt V zurück. K hat den Wagen mehrfach mit Strom getankt(€400).
Verwendungsersatz für sonstige Aufwendungen (§ 347 Abs. 2 S. 2 BGB) bei Rückgabe
K kauft von V ein E-Auto für €4.000. V übergibt ihr den Wagen und gewährt ihr ein Jahr Zahlungsaufschub. Da K auch nach Ablauf des Jahres nicht zahlt, tritt V zurück. K hat den Wagen zwischenzeitlich mit Paragraphen bemalen lassen (€1.000). Der Wert des Wagens hat sich dadurch nicht erhöht.