
Zivilrecht > Kaufrecht
Normalfall § 218 BGB - Jurafuchs
Student S kauft am 1.2.2020 im Nespresso-Laden (N) eine neue Kaffeemaschine. Am 10.2.2022 bemerkt er, dass sich die Maschine nicht mehr anschalten lässt. Er setzt N eine Nacherfüllungsfrist und erklärt nach deren Ablauf den Rücktritt. N beruft sich auf Verjährung.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt bei Teillleistung - keine teilbare Gegenleistung
K kauft von V einen Vitrasessel für €5.000. Trotz Fälligkeit zahlt K nicht. Nachdem ihm V eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat, überweist K zumindest €4.000. V wird die Sache lästig, weswegen er nun insgesamt von dem Vertrag zurücktreten möchte.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt bei Teilleistung - Erheblichkeit
K kauft bei V eine Designerküche für € 10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart geliefert. K setzt V erfolglos eine Nachfrist. Da kein anderer Kühlschrank in die maßgefertigte Küche passt, will K die Küche zurückgeben und fordert ihr gesamtes Geld zurück.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt bei Teilleistung - Unerheblichkeit
K kauft bei V eine neue Küche für €10.000. Außer dem Kühlschrank (Wert: €500) wird alles wie vereinbart geliefert. K setzt V erfolglos eine Nachfrist. K könnte einen passenden Kühlschrank bei Händlerin H besorgen. K will dennoch die Küche zurückgeben und fordert ihr gesamtes Geld zurück.

Zivilrecht > Kaufrecht
Rücktrittseinrede § 438 IV 2, 3
K kauft bei Saturn (S) eine Playstation 5 für €500 und zahlt €100 an. 25 Monate nach der Übergabe gibt die Playstation wegen eines Herstellungsfehlers den Geist auf. K erklärt nach fruchtlos abgelaufener Frist den Rücktritt vom Kaufvertrag, S beruft sich auf Verjährung.

Zivilrecht > Kaufrecht
Wertersatz bei Verschlechterung nach Kenntnis vom Rücktrittsrecht aber vor dessen Ausübung
Großkanzleipartnerin P kauft bei V einen neuen Porsche, dessen Getriebe jedoch mangelhaft ist. Eine von P gesetzte Nacherfüllungsfrist verstreicht fruchtlos. Nach Fristablauf fährt die stets fahrlässig fahrende P aus Unachtsamkeit den Spiegel des Porsche ab, als sie diesen in ihrer Tiefgarage parkt. Anschließend erklärt P den Rücktritt.

Zivilrecht > Kaufrecht
Wertersatz bei Verschlechterung nach Ausübung des Rücktrittsrechts
Studentin S kauft bei Thalia (T) den neuen Grüneberg. Beim Lernen fällt ihr nach einer Woche auf, dass die Kommentierung des Kaufrechts komplett fehlt. Nach Ablauf der Nachfrist erklärt S per E-Mail wirksam den Rücktritt. Als sie anschließend weiter lernt, verschüttet die stets fahrlässig handelnde S fahrlässig Rotwein über den Grüneberg.

Zivilrecht > Kaufrecht
Wertersatz Verschlechterung durch Sachmangel
Sparfuchs S kauft in der Metro (M) einen Sodastream. Nach drei Monaten sprudelt der Sodastream wegen eines Mangels trotz neuer Gaskartusche kein Wasser mehr. S tritt nach Ablauf einer der M gesetzten Nacherfüllungsfrist wirksam zurück.

Zivilrecht > Kaufrecht
Nutzungsersatz/Wertersatz
Anwältin A kauft sich bei Händler H für ihre Kanzlei ein Profi-Diktiergerät für €500. Nach einem Jahr Benutzung nimmt es keine Diktate mehr auf, was auf einem Herstellungsfehler beruht. A erklärt den Rücktritt, als die Frist fruchtlos verstreicht.

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Ausschluss des Rücktritts bei unerheblicher Pflichtverletzung (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB)
K kauft bei Autohändler A einen Volvo V50 für €10.000. Weil ein mangelhafter Dichtungsring verbaut wurde, tritt Wasser in das Auto ein. Die Beseitigung des Mangels würde €10 kosten. Die Frist des K lässt A fruchtlos verstreichen, weil er keine Zeit für solchen Kleinkram habe. K erklärt den Rücktritt.