
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Ausschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
F hat mit der Exklusivpartner GmbH (E) einen Partnervermittlungsvertrag geschlossen, E ist verpflichtet, F für €5.000 bis zu 10 Partnervorschläge zu machen. Schon nach den ersten beiden überlegt F es sich anders und macht von ihrem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verwendungsersatz (Kosten für den Gebrauch )
K kauft von V ein E-Auto für €4.000. V übergibt ihm den Wagen unter Eigentumsvorbehalt und gewährt ihm ein Jahr Zahlungsaufschub. Da K auch nach Ablauf des Jahres nicht zahlt, tritt V zurück. K hat den Wagen mehrfach mit Strom getankt(€400).
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verwendungsersatz (notwendige Aufwendungen)
K kauft von V ein E-Auto für €4.000. V übergibt ihr den Wagen unter Eigentumsvorbehalt und gewährt ihr ein Jahr Zahlungsaufschub. Da K auch nach Ablauf des Jahres und nach Fristsetzung nicht zahlt, tritt V zurück. K hat den Wagen zwischenzeitlich warten lassen (€400).
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt bei Teillleistung - keine teilbare Gegenleistung
K kauft von V einen Vitrasessel für €5.000. Trotz Fälligkeit zahlt K nicht. Nachdem ihm V eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat, überweist K zumindest €4.000. V wird die Sache lästig, weswegen er nun insgesamt von dem Vertrag zurücktreten möchte.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Alleinige Verantwortlichkeit des Gläubigers - § 323 Abs. 6 Alt. 1 BGB
K ist zur Hochzeit seiner besten Freundin eingeladen. Er bestellt hierfür bei Schneiderin S einen neuen Anzug und teilt S mit, dass er den Anzug bis zum 23.12. bräuchte. Der Anzug wird nicht rechtzeitig fertig, weil K wiederholt nicht erscheint, um sich abmessen zu lassen. Am 24.12. tritt K zurück und verweigert die Zahlung.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unerhebliche Schlechtleistung – 323 Abs. 5 S. 2 BGB
K hat bei V für €10.000 ein klappbares Tandem gekauft. Nach Übergabe zeigt sich, dass es sich nicht klappen lässt. V reagiert nicht auf Ks Bitte um unverzügliche Nacherfüllung. Eine externe Reparatur würde €900 kosten. K möchte aber lieber ihr Geld zurück.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Relatives Fixgeschäft - § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB
K ist bei der Hochzeit seiner besten Freundin eingeladen. Er bestellt hierfür bei Schneiderin S einen neuen Anzug. Er teilt ihr mit, diesen bräuchte er für die am 23.12. stattfindende Hochzeit. S schafft die Fertigstellung nicht rechtzeitig. K erklärt am 24.12. den Rücktritt.

Zivilrecht > Kaufrecht
Wertersatz bei Verschlechterung vor Entstehung des Rücktrittsrechts
K kauft bei V ein rotes iPhone. K geht mit ihren Handys schon immer fahrlässig um, weshalb ihr auch das neue iPhone gelegentlich fahrlässig aus der Hand fällt. Dadurch bekommt es einige Kratzer und Dellen. Nach fünf Monaten geht das Handy wegen eines Herstellungsfehlers nicht mehr an. Nach Fristsetzung tritt K vom Kauf zurück.