Mündliche Prüfung (1./2. Examen)
Wichtige Fakten zur Rechtsordnung
Fakten zu den Gerichten
Ordentlicher Rechtsweg (§ 13 GVG)
Ordentlicher Rechtsweg (§ 13 GVG)
5. Juli 2025
3 Kommentare
4,6 ★ (16.610 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K aus München möchte gegen B mit Wohnsitz in Hamburg €2.000 einklagen, die B ihm aus einem Kaufvertrag schuldet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ordentlicher Rechtsweg (§ 13 GVG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn K den falschen Rechtsweg wählt, wird seine Klage abgewiesen.
Nein!
2. In Deutschland gibt es fünf selbstständige (Fach-)Gerichtsbarkeiten: die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit.
Genau, so ist das!
3. Für die Streitigkeit zwischen K und B sind die Zivilgerichte (ordentliche Gerichtsbarkeit) zuständig, wenn der Kaufvertrag, aus dem K seinen Anspruch ableitet, bürgerlich-rechtlicher Natur ist (§ 13 GVG).
Ja, in der Tat!
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