+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kläger K hat seine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, obwohl der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet war. Was hat die Erhebung der Klage beim sachlich unzuständigen Gericht zur Folge?
Diesen Fall lösen 81,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage ist unzulässig.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Klage ist unbegründet.
Nein!
3. Die Klage wird an das zuständige Gericht verwiesen.
Genau, so ist das!
7 Tage kostenlos* ausprobieren
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
5.11.2022, 08:30:40
Die speziellere Verweisungsnorm auf das GVG wäre hier mE § 83 S. 1 VwGO.
Nora Mommsen
7.11.2022, 14:42:11
Hallo Elbklang, danke für den Hinweis. Das ist richtig, neben § 173 VwGO stellt § 83 S. 1 VwGO die speziellere Verweisungsnorm dar. Wir haben die Antwort entsprechend ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team