+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kläger K hat seine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, obwohl der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet war. Was hat die Erhebung der Klage beim sachlich unzuständigen Gericht zur Folge?
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage ist unzulässig.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Klage ist unbegründet.
Nein!
3. Die Klage wird an das zuständige Gericht verwiesen.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
5.11.2022, 08:30:40
Die speziellere Verweisungsnorm auf das GVG wäre hier mE § 83 S. 1 VwGO.
Nora Mommsen
7.11.2022, 14:42:11
Hallo Elbklang, danke für den Hinweis. Das ist richtig, neben § 173 VwGO stellt § 83 S. 1 VwGO die speziellere Verweisungsnorm dar. Wir haben die Antwort entsprechend ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team