Vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der im Ausland fest verwurzelte bekannte Rapper X raubt nachts mit einer Panzerfaust bewaffnet einen Geldtransporter aus und flieht. Als X einige Stunden später auf der Autobahn Richtung Tschechien unterwegs ist, erkennt ihn der Polizist P. Er kann X kurz vor der tschechischen Grenze stoppen und ergreifen.
Einordnung des Falls
Vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P darf X nach § 127 Abs. 1 StPO festnehmen.
Nein, das trifft nicht zu!
2. P darf X nach § 127 Abs. 2 StPO festnehmen.
Ja!
3. X muss unverzüglich einem Richter vorgeführt werden.
Genau, so ist das!
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Arno
4.2.2021, 16:59:22
Ich finde bei der letzten Aufgabenstellung das "muss unverzüglich.." verwirrend, da der Wortlaut des § 128 I 1 StPO hier "unverzüglich, spätestens am nächsten Tag" hergibt. Oder gibt es dafür bestimmte Fälle, in denen es erlaubt ist, bis zum Tag nach der Festnahme, mit der Vorführung vor dem Richter zu warten, so das diese nur die absolute Ausnahme darstellen und die "sofortige Vorführung" den Regelfall darstellt?
![Leon](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__xt4fliz5fvd1b34qpbeo6452e.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Leon
23.8.2021, 18:48:58
Ich verstehe den Wortlaut des 128 I 1 StPO so, dass die Vorführung - grundsätzlich - "unverzüglich" zu erfolgen hat (vgl. Art. 104 II 2 GG), wohingegen "spätestens am nächsten Tag" die äußerste Frist bzw. Ausnahme darstellt (vgl. Art. 104 III 1 GG) , die nur ausgenutzt werden darf, wenn eine frühere Vorführung aus sachlichen Gründen nicht möglich ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 128 Rn. 6.). Ein Beispiel für eine solche Ausnahme habe ich jedoch leider nicht parat 😅
![Isabell](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__lvldgzkokpilthiocvgne.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Isabell
6.4.2022, 13:31:15
Wenn der Richter im Bereitschaftsdienst gerade mit der Bearbeitung anderer Fälle beschäftigt ist. Er kann ja nicht an mehreren Stellen gleichzeitig sein ☺️
Faby
25.5.2023, 17:03:51
Soweit ich weiß, gibt es auch bestimmte Bearbeitungszeiten beim Haftrichter. In der Nacht gibt es also zum Beispiel nicht unbedingt Vorführungen vor den Haftrichter, sondern diese findet dann halt einfach am nächsten Tag statt.
![James Morgan McGill](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_118986.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
James Morgan McGill
5.10.2022, 17:25:05
Eine Frage bleibt: Wo ist das Gold?
Abi
28.7.2023, 19:02:18
In Dubai :)