
SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur
Durchsuchung beim Beschuldigten I
B ist des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verdächtig. Staatsanwalt S vermutet, dass B Drogen in seiner Wohnung lagert und will diese durchsuchen. B verweigert S und den Beamten den Zutritt. Sie betreten die Wohnung dennoch und finden einige Pakete Heroin. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss lag vor.
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Rechtsprechungsänderung: Rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis
Rechtsprechungsänderung: Rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis
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Beschlagnahmefreiheit beim Verteidiger
Gegen B wird wegen Bestechung des Landrats L ermittelt. B übergibt seinem Verteidiger S den Schriftverkehr mit L zur Auswertung. Am Folgetag beschlagnahmt die Polizei die Unterlagen in der Kanzlei des S entgegen dessen Protest.

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U-Haft – Materielle Voraussetzungen
Der in Frankreich wohnhafte Franzose F erschießt auf offener Straße heimtückisch den O (§ 211 StGB). Dabei wird er zufällig von Kameraleuten dreier Fernsehsender gefilmt. F flieht nach der Tat und wird kurz vor der französischen Grenze von der Polizei vorläufig festgenommen. Nach Sichtung der Aufnahmen erlässt der Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.

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U-Haft – Zweck und formelle Voraussetzungen
Der Niederländer N stiehlt in Aachen einen neuen Porsche 911. Kurz vor der niederländischen Grenze wird er von der Polizei gestoppt und zur Staatsanwältin S gebracht. S will mit einem Haftbefehl selbst die Untersuchungshaft für N anordnen.