
SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur
Durchsuchung beim Beschuldigten II
Um in der Wohnung des B versteckte Drogen zu finden, begibt sich Polizeibeamter P dorthin. B verweigert P den Zutritt und droht an, dass P, wenn er wiederkomme, sowieso nichts mehr finden werde. P verständigt sofort den zuständigen Staatsanwalt. Der richterliche Eildienst geht nicht ans Telefon, daher ordnet er kurzerhand die Durchsuchung der Wohnung an.
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Rechtsprechungsänderung: Rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis
Rechtsprechungsänderung: Rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis
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Beschlagnahmefreiheit beim Verteidiger
Gegen B wird wegen Bestechung des Landrats L ermittelt. B übergibt seinem Verteidiger S den Schriftverkehr mit L zur Auswertung. Am Folgetag beschlagnahmt die Polizei die Unterlagen in der Kanzlei des S entgegen dessen Protest.

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U-Haft – Materielle Voraussetzungen
Der in Frankreich wohnhafte Franzose F erschießt auf offener Straße heimtückisch den O (§ 211 StGB). Dabei wird er zufällig von Kameraleuten dreier Fernsehsender gefilmt. F flieht nach der Tat und wird kurz vor der französischen Grenze von der Polizei vorläufig festgenommen. Nach Sichtung der Aufnahmen erlässt der Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.

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U-Haft – Zweck und formelle Voraussetzungen
Der Niederländer N stiehlt in Aachen einen neuen Porsche 911. Kurz vor der niederländischen Grenze wird er von der Polizei gestoppt und zur Staatsanwältin S gebracht. S will mit einem Haftbefehl selbst die Untersuchungshaft für N anordnen.