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Hütte im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Gartenhäuschen als Wohnraum?
Sachverhalt
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T betreibt auf dem Gladenbacher Kirschenmarkt einen veganen Wurststand, der sich als Flop erweist. Zauberer Z dagegen macht guten Umsatz. Aus Eifersucht überschüttet T die Jahrmarktsbude des Z mit Benzin, um sie zum Brennen zu bringen.