Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte
Hütte: Jagdhochsitz?
T bemüht sich erfolglos um die Aufnahme in die Jägerschaft. Aus Wut über die Abweisung will er sich rächen. Er zündet sechs einige hundert Kilo schwere Jagdhochsitze an. Diese haben Grundflächen von je 1,44 qm, sind überdacht und teils durch Spannseile gegen Windeinwirkung gesichert.
Nr. 6 – Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Um B zu ärgern, zündet A einen Halm Weizen vom Feld der B an.
Nr. 6 – Land-, ernährungs- oder fortwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
Um den Schweinezüchter Z zu schädigen, zündet T das große Futtermittellager an.
Nr. 5 – Wälder, Heiden oder Moore
Um die Rodungsarbeiten für die "Gigafactory" schneller voranzubringen, zündet T den umfangreichen Forst auf dem für Tesla vorgesehenen Grundstück im brandenburgischen Grünheide bei Berlin an. Schnell breitet sich das Feuer auf sämtliche Bäume und das Unterholz aus.
Nr. 4 – Wasserfahrzeug: Eingelagertes Schlauchboot
Um dem S eins auszuwischen, zündet A heimlich das eingelagerte, nicht aufgeblasene Schlauchboot (Wert: €400) des S an.
Nr. 4 – Kraftfahrzeug, Schienen– und Luftfahrzeug
T wirft durch das Fenster von Os Oldtimer einen entzündeten Feuerwerkskörper, um das wertvolle Auto in Flammen aufgehen zu lassen. Anstelle des erhofften Feuers explodiert der Feuerwerkskörper und zerstört die hochwertige Innenverkleidung sowie Lenkrad und Gaspedal.
Brandstiftung an „Warenlager oder -vorräten“ (§ 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Aus einem Getränke-Kühlanhänger, der drei Meter entfernt vom Geschäft geparkt ist, will A edle Spirituosen klauen. Er findet bloß alkoholfreie Getränke und Gläser (Wert: €1.000) vor. Um die Spuren zu verwischen, zündet A die Pappverpackungen der Gläser an. Der Brand zerstört den Anhänger und die Waren.
Nr. 3 – Warenvorräte: Einkaufstüte
Inspiriert durch viele Beauty-Tutorials auf YouTube hat sich A bei dm für €70 neue Schminke gekauft. Als sie danach auf einer Parkbank verweilt und für Selfies und Instagram-Storys posiert, lässt die daneben sitzende T die Tüte mit einem brennenden Streichholz in Flammen aufgehen.
Betriebsstätten/Wasserfahrzeug: Fischkutter
Bs Fischkutter geht im Hafenbecken unter. B lässt ihn von A instand setzen, um ihn zukünftig als ortsfesten, schwimmenden Verkaufsstand für Fischbrötchen zu nutzen. Nach zwei Jahren Arbeit am Kutter kann A ihn nicht mehr sehen und zündet ihn an.
Nr. 2 –Technische Einrichtungen, namentlich Maschinen - restriktive Anwendung
Der Angestellte A ist völlig überarbeitet. Zusätzlich kriselt es in der Beziehung. Frustriert zündet er eines Abends seinen Firmen-PC im Büro an (Wert: €300). Der Bildschirm und das Gehäuse stehen in Flammen.
Nr. 2 – Technische Einrichtung: Fahrgeschäft
Wegen eines Streits mit dem Betreiber zündet T auf der Münchner Wiesn nach Betriebsschluss die Achterbahn "Wilde Maus" an. Das Feuer breitet sich auf dem Gestell aus und erreicht die Leuchtreklame.
Nr. 2 – Technische Einrichtung: Pumpe
T lässt eine der großen Pumpen des Klärwerks in Stahnsdorf bei Berlin in Flammen aufgehen.
Nr. 2 – Betriebsstätten: Bohrinsel
Greenfox-Umweltaktivistin U möchte Aufsehen erregen. Mit einem Boot fährt sie zu einer Halbtauchbohrinsel (mobile Bohrinselart, die auf einer Plattform schwimmt) eines großen Ölkonzerns und zündet sie mit Benzin an. Schnell erfasst das Feuer die komplette Insel.
Nr. 2 – Betriebsstätten: Leerstehende Fabriken und Werkstätten
Nach dem Skandal um listerienverseuchte Fleischwaren der Willy GmbH steht die Fleischfabrik seit 10 Jahren leer. Vom Osterfeuer inspiriert legt T in der stillgelegten Fabrik ein Feuer, das sich rasch ausbreitet.
Nr. 1 – Gebäude/Hütte: Zirkuszelt
Tierschützer T zündet ein Zirkuszelt an, um damit gegen die Haltung von Wildtieren in Zirkussen zu protestieren. Zu dieser Zeit befindet sich niemand im Zelt.
Brandstifung bei einem Buswartehäuschen (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
T zündet aus Langeweile im Buswartehäuschen an der B308 das dort in einem Mülleimer befindliche Papier an, um das Wartehäuschen abbrennen zu lassen. Zügig breiten sich die Flammen auf das gesamte Häuschen (geschlossene Holzbalkenkonstruktion mit Pultdach und breiter Türöffnung) aus.
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Jahrmarktsbude/Marktbude
T betreibt auf dem Gladenbacher Kirschenmarkt einen veganen Wurststand, der sich als Flop erweist. Zauberer Z dagegen macht guten Umsatz. Aus Eifersucht überschüttet T die Jahrmarktsbude des Z mit Benzin, um sie zum Brennen zu bringen.
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Carport
Nachbarin N hat für ihr neues Wohnmobil ein Carport errichtet. T missfällt dieser neue Ausblick aus ihrem Küchenfenster. Während die N im Urlaub ist, zündet T die vier Stelzen des Carports mit Brandbeschleuniger an.
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Gartenhäuschen
T erwirbt ein Reihenhaus mit Garten. Dort steht ein Schuppen, den T spießig findet. Damit er ihn nicht mehr sehen muss, zündet T den Schuppen mit Brennspiritus an.
Brandstifung bei einem Rohbau oder einer Ruine (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
T stört sich am neuen Bauvorhaben seines Nachbarn N. Um die Fertigstellung zu verhindern, zündet er in dem Rohbau (bislang keine Türen und Fenster verbaut) ein Feuer, das sich schnell auf die Bodenplatte und Wände ausbreitet.
Einwilligung
A bittet den B, ihm sein altes Ruderboot anzuzünden. B erfüllt den Wunsch des A.