Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte
(Konkludente) Entwidmung 2
T und F sind Miteigentümer eines Wochenendhauses auf Sylt. Dort haben beide öfters Wochenenden und Urlaube verbracht. Eines Tages setzt T – zu seinem Vergnügen und ohne das Wissen seiner Frau F – das Haus in Brand. F hält sich zum Tatzeitpunkt in der Stadtwohnung auf.
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Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Versicherungsbetrug
A ist hochverschuldet und sieht den einzigen Ausweg in der Begehung eines Versicherungsbetruges. Zu diesem Zweck zündet er an einem Werktag eine in seinem Eigentum stehende Lagerhalle an. Unmittelbar nachdem er den Schaden bei der Versicherung gemeldet hat, wird A jedoch aufgrund der Ermittlungen der Polizei als Täter überführt.
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Anwendung der tätigen Reue
A setzt in einem Viehstall auf dem Boden liegende Strohballen in Brand und entfernt sich. Landwirt L entdeckt den Brand alsbald. Während L noch damit beschäftigt ist, das brennende Stroh aus dem Stall zu entfernen, kehrt A zurück, "um größeren Schaden zu verhindern". A hilft L, das Feuer, das sich noch nicht über die Strohballen hinaus ausgebreitet hat, zu löschen.
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§ 306f Abs. 2 StGB - Holzhaus
T ist auf seine Nachbarin A eifersüchtig, die ein schönes Holzblockhaus bewohnt. In der Silvesternacht hat T eine Idee: Er schießt Raketen zielgerichtet auf As Haus ab, das Feuer fängt. Dabei nimmt er billigend in Kauf, dass A zu Schaden kommt. A wird noch rechtzeitig von der Feuerwehr gerettet, die dann auch den Brand löscht.