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Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)(Allgemeinbildung Recht)

Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)

Verpflichtung des Jugendsamtes zur Sachverhaltsaufklärung bei Kindeswohlgefährdung

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Verpflichtung des Jugendsamtes zur Sachverhaltsaufklärung bei Kindeswohlgefährdung

7. April 2026

4 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die 7-jährige K erzählt einer Schoolworkerin, sie sei von ihrem Vater geschlagen worden. Das Jugendamt nimmt K in Obhut, ohne weitere Erkundungen anzustellen. K möchte nach Hause. Sie habe nur einmal eine Ohrfeige bekommen. Als Strafen erteile der Vater Fernsehverbot oder frühes Schlafengehen.

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