Allgemeinbildung Recht
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
Verpflichtung des Jugendsamtes zur Sachverhaltsaufklärung bei Kindeswohlgefährdung
Verpflichtung des Jugendsamtes zur Sachverhaltsaufklärung bei Kindeswohlgefährdung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 7-jährige K erzählt einer Schoolworkerin, sie sei von ihrem Vater geschlagen worden. Das Jugendamt nimmt K in Obhut, ohne weitere Erkundungen anzustellen. K möchte nach Hause. Sie habe nur einmal eine Ohrfeige bekommen. Als Strafen erteile der Vater Fernsehverbot oder frühes Schlafengehen.
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Einordnung des Falls
Verpflichtung des Jugendsamtes zur Sachverhaltsaufklärung bei Kindeswohlgefährdung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Inobhutnahme ist auch möglich, wenn der Minderjährige nicht selbst darum bittet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Allein die Angaben der Schoolworkerin reichen aus, um eine „Gefahr“ (§ 42 As. 1 Nr. 2 SGB VIII) für das „Wohl“ von K anzunehmen.
Nein!
3. Es liegt eine „Gefahr“ für das „Wohl von K vor (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII).
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juri
19.1.2021, 14:22:52
Tolle Lektion, gerade auch für einen selbst als Hintergrundwissen, falls einem mal was auffällt im Umfeld. Da sich diese Missstände gerade in Corona-Zeiten noch einmal drastisch verschärfen, kann ich dieses Buch jedem wärmsten empfehlen: „200.000 - Deutschland misshandelt seine Kinder“ von den Charité-Rechtsmedizinern Michael Tsokos, Saskia Guddat (ISBN-13: 9783426276167)
Juri
19.1.2021, 14:23:08
Das Buch ist sehr schnell gelesen und es wechseln sich Zahlen/Daten/Fakten sowie niedrigschwellige Reformideen mit vielen Beispielsgeschichten ab. Die zwei versierten Rechtsmediziner erklären, wie man Kindesmisshandlung physisch und psychisch erkennt. Nicht nur als Jugendamt, Arzt, Richter oder L
ehrer, sondern ebenso als Nachbar, Elternteil eines Mitschülers/Freundes des betroffenen Kindes o.ä. Es wird appelliert an ein beherztes Hinschauen. Denn Wegschauen, Verharmlosen und Tabuisieren begünstigen die alltägliche Misshandlung von Kindern. In diesem Sinne wären vielleicht noch Lektionen interessant zu den juristischen Möglichkeiten der Menschen im Umfeld, ggf. mit Hinweis auf die Beweise, die zu liefern jeweils hilfreich wäre für Jugendamt, Gericht und Arzt.
Marilena
19.1.2021, 16:01:01
Danke Dir für die interessante Leseempfehlung und den Vorschlag zu entsprechenden Lektionen! In der heutigen Zeit wohl noch wichtiger als eh schon bisher... Werden wir im Team besprechen.
Pilea
27.1.2023, 03:06:59
Danke für deine informativen Kommentare @[Juri](29178)! Kann ich nur bestätigen, dass gerade das erwachsene Umfeld so unglaublich wichtig ist, um Misshandlungen und Vernachlässigungen zu erkennen. Kinder können unglaublich isoliert sein