Zivilrecht

Deliktsrecht

Haftung nach StVG

Benutzer eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)

Definition: Benutzer eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)

15. Januar 2025

4,8(2.172 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wer ist „Benutzer“ eines Kraftfahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)?

Benutzer eines Kraftfahrzeugs ist, wer sich das Fahrzeug unter Verwendung der motorischen Kraft als Fortbewegungsmittel dienstbar macht und dadurch die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt, wie sie sonst dem Halter zusteht.

Der zweite Teil der Definition stellt sicher, dass nicht jeder Mitfahrer automatisch als „Benutzer“ angesehen und damit haftbar wird. Als Benutzer kommen diese aber dann in Betracht, wenn sie den Lenker zur Schwarzfahrt auffordern oder ihr Verhalten mitursächlich für die Fahrt ist.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

EVA

evanici

12.9.2023, 14:08:05

Die Definition schränkt ja die

Verfügungsgewalt

irgendwie auf die Konstellationen ein, die sonst einem maschinentechnischen Betriebsbegriff unterfallen würden. Heißt das, wenn der Benutzer das Fahrzeug parkt, weggeht, es noch in zeitlichem Zusammenhang kurz darauf Feuer fängt und dadurch ein Schaden verursacht wird, haftet wieder der Halter und nicht der Benutzer?


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