Zivilrecht

Deliktsrecht

Haftung nach StVG

Benutzer eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)

Benutzer eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)


Wer ist „Benutzer“ eines Kraftfahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)?

Benutzer eines Kraftfahrzeugs ist, wer sich das Fahrzeug unter Verwendung der motorischen Kraft als Fortbewegungsmittel dienstbar macht und dadurch die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt, wie sie sonst dem Halter zusteht.

Der zweite Teil der Definition stellt sicher, dass nicht jeder Mitfahrer automatisch als „Benutzer“ angesehen und damit haftbar wird. Als Benutzer kommen diese aber dann in Betracht, wenn sie den Lenker zur Schwarzfahrt auffordern oder ihr Verhalten mitursächlich für die Fahrt ist.

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