Verfügungsgewalt erlangt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf der Website des V können Kunden gegen Entgelt Filme herunterladen. K erwirbt einen Film für €40 und lädt diesen auf den Speicher seines Fernsehers.
Einordnung des Falls
Verfügungsgewalt erlangt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch den Download des Films hat K "etwas erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!