Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Verbraucher installiert nicht, § 327f Abs. 2
Verbraucher installiert nicht, § 327f Abs. 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V kauft bei Unternehmerin U ein Computerprogramm. Wenig später erscheint ein neues Update, um Fehler zu beheben. Um darüber zu informieren, schreibt U V eine E-Mail, die V nie liest. Wenig später hängt sich das Programm aufgrund der Fehler ständig auf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verbraucher installiert nicht, § 327f Abs. 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Computerprogramm entspricht den objektiven Anforderungen der § 327e Abs. 3 S. 1 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unternehmerin U hat die Aktualisierungspflicht für das Computerprogramm erfüllt (§ 327f Abs. 1 BGB).
Ja!
3. Da es keine Rolle spielt, woher der Sachmangel herrührt, stehen V die Mängelrechte des § 327i BGB zu.
Nein, das ist nicht der Fall!
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