Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Verbraucher installiert nicht, § 327f Abs. 2
Verbraucher installiert nicht, § 327f Abs. 2
19. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (7.818 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Verbraucherin V kauft bei Unternehmerin U ein Computerprogramm. Wenig später erscheint ein neues Update, um Fehler zu beheben. Um darüber zu informieren, schreibt U V eine E-Mail, die V nie liest. Wenig später hängt sich das Programm aufgrund der Fehler ständig auf.
Diesen Fall lösen 70,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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