Aktualisierungspflicht fehlende Benachrichtigung
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V kauft 2022 bei Unternehmer U ein Computerprogramm und nutzt dieses eifrig. Wie jedes Halbjahr erscheint auch 2023 ein neues Update, welches sich V runterladen kann. V weiß davon allerdings nichts und erfährt davon auch nicht auf andere Weise.
Einordnung des Falls
Aktualisierungspflicht fehlende Benachrichtigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Computerprogramm wurde V bereitgestellt (§ 327b Abs. 3 BGB).
Genau, so ist das!
2. Unternehmer U hat alle Anforderungen an die Aktualisierung erfüllt (§ 327f Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das Computerprogramm entspricht den objektiven Anforderungen der § 327e Abs. 3 S. 1 BGB.
Nein!
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Im🍑nderabilie
28.1.2023, 13:31:35
Weiß jemand, wie das mit den alten Apple Betriebssystemen in Einklang zu bringen wäre? Als das iPhone 4 plötzlich weitestgehend nicht mehr verwendbar war, weil keine neuen Aktualisierungen mehr rauskamen und die meisten Apps nicht mehr verwendbar waren? Hätte das auch die
Aktualisierungspflichtverletzt und wenn ja, wie ist hier der Ausgleich zwischen digitalen und kaufrechtlichen Elementen vorzunehmen? Apple hat dann ja glaube ich irgendwann eingeführt, dass man jedenfalls die älteren Appversionen weiter verwenden konnte..
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Saberhack
4.2.2023, 17:22:23
Hey, das finde ich auch eine interessante Frage! Soweit ich weiß kommt es (sofern es keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen gibt) darauf an, was ein(e) durchschnittliche(r) verständige(r) Verbraucher(in) aus objektiver Sicht vernünftigerweise erwarten kann. Es kommt also (wie so oft) auf den Einzelfall an. :D