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Versicherungsbetrug als andere Straftat – besonders schwere Brandstiftung im gewerblichen Kontext
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Verhinderung oder Erschwerung der Brandlöschung (§ 306b Abs. 2 Nr. 3 StGB)
A zündet ein Mehrfamilienhaus an. Der Passant P beobachtet das Geschehen zufällig. Um die Löschungsarbeiten der Bewohner zu erschweren, entwendet P den Brandlöscher, der sich im Eingangsbereich des Wohnhauses befindet.

Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht bei besonders schwerer Brandstiftung (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB)
M und F haben ein Haus, in dem sie gemeinsam wohnen. M hat eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. F setzt das Haus in Brand in der Absicht, M Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen. M weiß hiervon nichts. Das Haus brennt ab und M stellt einen Antrag auf Zahlung der Versicherungssumme. Bevor er den Antrag stellt, klärt ihn F über alles auf. Zu einer Auszahlung kommt es jedoch nicht, weil die Polizei F überführt.