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Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB : 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht bei besonders schwerer Brandstiftung (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB)

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Versicherungsbetrug als andere Straftat – besonders schwere Brandstiftung im gewerblichen Kontext

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Ermöglichungsabsicht bei besonders schwerer Brandstiftung – Versicherungsmissbrauch

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verdeckungsabsicht bei besonders schwerer Brandstiftung – Verdeckungsalternative

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Ermöglichungsabsicht bei besonders schwerer Brandstiftung (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB)

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verhinderung oder Erschwerung der Brandlöschung durch Abschalten von Rauchmeldern

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Verhinderung oder Erschwerung der Brandlöschung (§ 306b Abs. 2 Nr. 3 StGB)

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Gefahr des Todes eines anderen Menschen (Nr. 1)

A zündet die Villa des B an. Er weiß, dass sich zu dieser Zeit keine Menschen im Haus befinden. Lediglich Putzfrau P kommt gelegentlich, um die Zimmer zu reinigen. A nimmt dabei die Gefährdung der P billigend in Kauf, da er davon ausgeht, dass sie den Brand bemerkt und sich selbst rettet. P betritt die Villa vom Hintereingang und bemerkt nicht, dass der vordere Teil der Villa bereits in Flammen steht. Später kann sie sich nicht mehr vor den Flammen retten und stirbt.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Rechtsnatur und Systematik

A zündet sein Haus an, in dem er mit seiner Ehefrau wohnt. Anschließend möchte er das Geld aus der Versicherungssumme kassieren. Das Feuer breitet sich im Dachstuhl aus.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Einfache Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen

A zündet ein dreigeschossiges Wohnhaus mit acht Mietparteien an. Sieben Menschen erleiden eine leichte Rauchvergiftung.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen

A zündet sein Wohnhaus in der irrigen Annahme an, dass sich Mieter B im Urlaub befinde. B ist in der dritten Etage vom Fluchtweg abgeschnitten und springt in Panik aus dem Fenster. Durch den Aufprall wird B so schwer verletzt, dass er für den Rest seines Lebens ab der Hüfte querschnittsgelähmt bleibt.

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Strafrecht › BT 4: Brandstiftungsdelikte

Rechtsnatur und Systematik

A zündet das Wohnhaus des B an. Dabei nimmt er fälschlicherweise an, B sei im Urlaub. B erleidet erhebliche Verbrennungen an seinen Beinen, die einen langwierigen Heilungsprozess (vier Monate) nach sich ziehen. Während dieser Zeit ist B arbeitsunfähig.