Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB : 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > BT 4: Brandstiftungsdelikte

Gefahr des Todes eines anderen Menschen (Nr. 1)

A zündet die Villa des B an. Er weiß, dass sich zu dieser Zeit keine Menschen im Haus befinden. Lediglich Putzfrau P kommt gelegentlich, um die Zimmer zu reinigen. A nimmt dabei die Gefährdung der P billigend in Kauf, da er davon ausgeht, dass sie den Brand bemerkt und sich selbst rettet. P betritt die Villa vom Hintereingang und bemerkt nicht, dass der vordere Teil der Villa bereits in Flammen steht. Später kann sie sich nicht mehr vor den Flammen retten und stirbt.