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Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) - Abschluss übers Telefon
Sachverhalt
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Baugerüst (Risikoverringerung)
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Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) - Vertragsverhandlung über Fernkommunikation, Abschluss im Geschäft
K benötigt dringend eine neue Gaming-Maus. Telefonisch fragt sie bei V, was dieser gerade auf Lager hat. Überzeugt von den Angeboten sucht K den V direkt auf und kauft die Basilik 3000. Zuhause hat sie es sich doch anders überlegt und möchte den Vertrag nun widerrufen.