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Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 BGB)
Hausherrin H beauftragt den (mit telefonischer Auftragsannahme werbenden) Fliesenleger F per Telefon, bei ihr neue Fliesen zu verlegen. H verlangt sofortige Leistung und bestätigt, sie wisse, dass sie ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliere. F verlegt die Fliesen. Nach 5 Tagen gefallen H die Fliesen nicht mehr. Sie erklärt den Widerruf.

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Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, nie zugegangen)
Modeliebhaberin M bestellt regelmäßig Kleidung bei Zalando. Die Teile ihrer letzten Bestellung will sie aber nicht behalten, da ihr nichts passt. Sie widerruft den Vertrag. Die Widerrufsfrist läuft am 14.06. ab. M verschickt die Widerrufserklärung samt Kleidung am 13.06. an Z, wo diese allerdings nie eintrifft.

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Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, verspätet zugegangen)
Modeliebhaberin M bestellt regelmäßig Kleidung bei Zalando. Die Teile ihrer letzten Bestellung will sie aber nicht behalten, da ihr nichts passt. Sie widerruft den Vertrag. Die Widerrufsfrist läuft am 14.06. ab. M verschickt die Widerrufserklärung samt Kleidung am 13.06. an Z, wo sie erst am 16.6 eintrifft.
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Widerrufserklärung - fehlerhafte Belehrung
Entscheidend für die Geltendmachung eines Widerrufs ist die Einhaltung der 14-tägigen Widerrufsfrist. Der nachfolgende Fall behandelt dabei die Frage, welche Auswirkung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf den Beginn dieser Widerrufsfrist hat.

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Ausschluss des Widerrufsrechts bei eBay Auktion?
Unternehmer U stellt im Rahmen einer Internet-Auktion bei eBay ein Schmuckstück zur Versteigerung ab 1 EUR ein. Verbraucherin K gibt das höchste Gebot ab. Einen Tag nach Auktionsende überlegt sie es sich anders und widerruft fristgerecht ihre Willenserklärung. Zu Recht?