Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, nie zugegangen)
Modeliebhaberin M bestellt regelmäßig Kleidung bei Zalando. Die Teile ihrer letzten Bestellung will sie aber nicht behalten, da ihr nichts passt. Sie widerruft den Vertrag. Die Widerrufsfrist läuft am 14.06. ab. M verschickt die Widerrufserklärung samt Kleidung am 13.06. an Z, wo diese allerdings nie eintrifft.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, verspätet zugegangen)
Modeliebhaberin M bestellt regelmäßig Kleidung bei Zalando. Die Teile ihrer letzten Bestellung will sie aber nicht behalten, da ihr nichts passt. Sie widerruft den Vertrag. Die Widerrufsfrist läuft am 14.06. ab. M verschickt die Widerrufserklärung samt Kleidung am 13.06. an Z, wo sie erst am 16.6 eintrifft.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Ausschluss des Widerrufsrechts bei eBay Auktion?
Unternehmer U stellt im Rahmen einer Internet-Auktion bei eBay ein Schmuckstück zur Versteigerung ab 1 EUR ein. Verbraucherin K gibt das höchste Gebot ab. Einen Tag nach Auktionsende überlegt sie es sich anders und widerruft fristgerecht ihre Willenserklärung. Zu Recht?
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Widerrufsrecht bei Bürgschaft
Die B-Bank gewährt der G-GmbH ein Darlehen über €300.000 (7,5% Zinsen p.a). Geschäftsführer und Alleingesellschafter A übernimmt zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs eine selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe, wobei der Bürgschaftsvertrag in den Räumen der G-GmbH geschlossen wird. Am nächsten Tag hat A es sich anders überlegt. Er will die Bürgschaft widerrufen.
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Widerruf eines per Mail geschlossenen Mietvertrages
Unternehmerin V vermietet M zum 1.2.2020 eine Wohnung zur privaten Nutzung für €1.000 monatlich. Der Vertrag kommt per E-Mail ohne vorherige Besichtigung zustande. Eine Widerrufsbelehrung gibt es nicht. Am 1.1.2021 erklärt M den Widerruf und fordert Rückzahlung von 12 Monatsmieten. V erklärt die Aufrechnung.
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Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Partnervermittlungsvertrages
P schließt bei K mit dieser einen Partnervermittlungsvertrag. „Hauptleistungspflicht“ ist nach dem Vertragsformular die Erstellung von 21 Partnervorschlägen, verfügbar für 12 Monate. K verlangt umgehende Leistung und zahlt die Vergütung. P erstellt 21 Vorschläge. Nach 5 Tagen hat K 3 davon erhalten und erklärt den Widerruf.