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Fernabsatzvertrag - Abschluss übers Telefon
Fernabsatzvertrag - Abschluss übers Telefon
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bekommt regelmäßig den Ottifanten Katalog der O-GmbH (O) geliefert. Telefonisch bestellt K bei O über deren Hotline eine todschicke Flügelmütze. Als sie ankommt, weißt ihn seine Freundin F darauf hin, dass diese bereits seit Ende der 90er out ist. Enttäuscht will K die Mütze zurückgeben.
Diesen Fall lösen 82,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fernabsatzvertrag - Abschluss übers Telefon
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann K von dem Kaufvertrag zurücktreten (§ 346 Abs. 1 BGB)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. K steht ein Widerrufsrecht zu, da es sich bei dem Kaufvertrag um einen Außergeschäftsraumvertrag handelt (§§ 312g, 312b Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Bei dem Vertrag zwischen K und O könnte es sich aber um einen Fernabsatzvertrag iSv § 312c Abs. 1 BGB handeln.
Ja, in der Tat!
4. K und O haben den Kaufvertrag und die Verhandlung unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen.
Ja!
5. Der Vertragsschluss erfolgte im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johannes Nebe
25.9.2024, 09:37:41
"... weist ihn seine Freundin F darauf hin", bitte.
Linne_Karlotta_
7.10.2024, 11:35:20
Hallo Johannes Nebe, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team