Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet
Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K ist knapp bei Kasse. Als sie einen neuen Computer braucht, entschließt sie sich deshalb dafür, einen solchen zu mieten. Sie vereinbart mit Unternehmerin V deshalb, einen Laptop mit einem aufgespielten Betriebssystem für ein Jahr zu mieten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Betriebssystem ist ein digitaler Inhalt (§ 327 Abs. 2 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Betriebssystem ist in dem Laptop enthalten (§ 327a Abs. 2 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Die Vertragsgegenstände werden im Rahmen eines Kaufvertrags bereitgestellt (vertragliches Element, § 327a Abs. 3 BGB).
Nein!
4. Es handelt sich trotzdem um eine Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Abs. 3 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Sowohl auf das Betriebssystem, als auch auf den mit ihm verbundene Laptop sind die §§ 327 ff. BGB anwendbar (§ 327a Abs. 2 S. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kokapidis
18.11.2023, 10:52:06
Müssten die Vorschriften über die Miete nicht gem. § 548a BGB auch auf das Betriebssystem Anwendung finden?
Marco
3.4.2024, 16:36:12
Ich bin mir nicht 100% sicher: Aber K mietet ja vorliegend nicht das Betriebssystem, sondern den Laptop, sodass nicht § 548a, sondern § 578b gilt, der auf die §§ 327ff. verweist. §
327aAbs.2 S.2 verweist dann wiederum für den Laptop selbst ins Mietrecht.
Vanilla Latte
29.4.2024, 01:32:20
Aber nach Ende der Miete muss er ja Laptop samt Software zurückgeben.
Sassun
16.10.2024, 17:11:32
Sollte hierauf geantwortet werden wäre auch eine Erläuterung zu §§ 578b und § 580a BGB in dem Zusammenhang sehr hilfreich