Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)

Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet

Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet

15. August 2025

12 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K ist knapp bei Kasse. Als sie einen neuen Computer braucht, entschließt sie sich deshalb dafür, einen solchen zu mieten. Sie vereinbart mit Unternehmerin V deshalb, einen Laptop mit einem aufgespielten, vertraglich zugesicherten Betriebssystem für ein Jahr zu mieten.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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