Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet
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Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet
23. März 2026
14 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K ist knapp bei Kasse. Als sie einen neuen Computer braucht, entschließt sie sich deshalb dafür, einen solchen zu mieten. Sie vereinbart mit Unternehmerin V deshalb, einen Laptop mit einem aufgespielten, vertraglich zugesicherten Betriebssystem für ein Jahr zu mieten.
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