Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet
Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet
15. August 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (21.921 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K ist knapp bei Kasse. Als sie einen neuen Computer braucht, entschließt sie sich deshalb dafür, einen solchen zu mieten. Sie vereinbart mit Unternehmerin V deshalb, einen Laptop mit einem aufgespielten, vertraglich zugesicherten Betriebssystem für ein Jahr zu mieten.
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