Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Werklieferungs- und Werkverträge II
Werklieferungs- und Werkverträge II
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V beauftragt Unternehmerin U, ihr ein eigenes Videospiel nach ihren Vorstellungen zu fertigen. U überreicht V das Spiel. Zunächst ist V glücklich und bezahlt U. Nachdem V das Spiel aber drei Monate gespielt hat, hängt sich das Spiel plötzlich ständig auf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Werklieferungs- und Werkverträge II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine mangelhafte Werkleistung vor (vgl. § 633 Abs. 2 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat das Spiel abgenommen (§ 640 BGB).
Ja!
3. V kann nicht beweisen, dass der Mangel des Videospiels bei der Abnahme schon bestand. Hat sie deswegen keine Chance, Gewährleistungsrechte gegen U durchzusetzen?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. V hat einen Anspruch auf Nacherfüllung (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB).
Ja, in der Tat!
5. Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Mangelhaftigkeit ist der Zeitpunkt der Bereitstellung (§ 327e Abs. 1 S. 1, 327d BGB).
Ja!
6. Allerdings kann V nicht beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Bereitstellung vorlag. Hat V also auch nach dem Recht der digitalen Produkte keine Chance ihre Gewährleistungsrechte durchzusetzen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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