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Auslegung einer Flugbuchung mit Namensangabe „Noch unbekannt“
Sachverhalt
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Auslegung nach regionaler Verkehrssitte bei Stockwerksangabe („1. Stock“)
US-Amerikaner M mietet über das Internet eine Wohnung in Berlin-Charlottenburg bei V. Laut Inserat befindet sich die Wohnung „im 1. Stock“. Bei seinem Einzug ist M empört. In den USA sei der „1st floor“ das Erdgeschoss.
Auslegung nach Verkehrssitte im Handelsverkehr („Tel Quel“)
Händler V macht Händler K ein Angebot über 10 Körbe Erdbeeren „tel quel“. K nimmt dieses Angebot an. „Tel quel“ bedeutet im Handelsverkehr, dass der Käufer die Ware so zu nehmen hat, wie sie ausfällt. K kennt diese Verkehrssitte nicht.