Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Personengesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)
Definition: Personengesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)
Was versteht man unter „Personengesellschaften als Handelsgesellschaften“ (§ 6 Abs. 1 HGB)?
Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind. Für OHG und KG ist dies schon Entstehungsvoraussetzung (§§ 105 Abs. 1, 161 Abs. 1 HGB).
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