Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Personengesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)

Definition: Personengesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)


Was versteht man unter „Personengesellschaften als Handelsgesellschaften“ (§ 6 Abs. 1 HGB)?

Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind. Für OHG und KG ist dies schon Entstehungsvoraussetzung (§§ 105 Abs. 1, 161 Abs. 1 HGB).

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