Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Kaufmannseigenschaft von Handelsgesellschaften, § 6 Abs. 1 HGB

Kaufmannseigenschaft von Handelsgesellschaften, § 6 Abs. 1 HGB

3. Dezember 2024

4,8(10.867 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Schreiner D und W sind Gesellschafter der Holz-OHG, welche die Herstellung und den Vertrieb von Einrichtungsgegenständen aus Holz zum Gegenstand hat.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Kaufmannseigenschaft von Handelsgesellschaften, § 6 Abs. 1 HGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine Gesellschaft ist Kaufmann, wenn sie Handelsgesellschaft ist (§ 6 Abs. 1 HGB).

Ja, in der Tat!

Vorschriften, die den Kaufmann betreffen, finden auch auf Handelsgesellschaften Anwendung (§ 6 Abs. 1 HGB). Handelsgesellschaften sind solche, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind, oder denen diese Eigenschaft per Gesetz zugewiesen wird. Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, AG und die KGaA gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) ("Form-Kaufmann").
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Holz-OHG ist eine Handelsgesellschaft (§ 6 Abs. 1 HGB).

Ja!

Die OHG ist eine Personengesellschaft. Personengesellschaften sind Handelsgesellschaften, wenn sie auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind. Für die OHG und die KG ist das Betreiben eines Handelsgewerbes schon Entstehungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 1, § 161 Abs. 1 HGB). Sie sind daher immer Handelsgesellschaften. Die Holz-OHG ist damit Kaufmann (§ 6 Abs. 1 HGB).

3. W und D sind als persönlich haftende Gesellschafter der Holz-OHG Kaufleute (§ 1 Abs. 1 HGB).

Genau, so ist das!

Nach der Rechtsprechung sind auch die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft selbst Kaufleute. Da Personenhandelsgesellschaften nicht zur juristischen Person verselbstständigt seien, werde das Handelsgewerbe der Gesellschaft insbesondere von den dahinterstehenden Gesellschaftern betrieben. Und wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist Kaufmann (§ 1 Abs. 1 HGB). Die Holz-OHG ist eine Personenhandelsgesellschaft. Nach der Rechtsprechung wird das Handelsgewerbe der OHG von den persönlich haftenden Gesellschaftern D und W betrieben, sodass diese Kaufleute kraft Betriebs eines Handelsgewerbes sind (§ 1 Abs. 1 HGB).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DAV

david1234

28.2.2024, 16:29:27

Hat sich hier etwas durch das Mopeg geändert ?

Olaf Müller-Michaels

Olaf Müller-Michaels

4.5.2024, 19:01:32

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Rechtsprechung an dieser Auffassung festhält. Die Literatur lehnt die Kaufmannseigenschaft von OHG Gesellschaftern ab.

robse27

robse27

17.7.2024, 14:58:53

Moin zusammen, wäre es vllt. möglich, die hier vertretene Ansicht als (wohl) hM bzw. Rspr. zu kennzeichnen? Ein nicht unwesentlicher Teil der Literatur lehnt dies nämlich ab (vgl. Bitter/Linardatos § 2 Rn. 34 mwN) oder fordert eine Betrachtung anhand Fallgruppen (Brox/Henssler § 3 Rn. 52b). Vielen Dank und LG :)


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen