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Abgrenzung von Drohung und Warnung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Warnung oder Drohung bei Beauftragung einer Tötung – Schuldeneintreiberin-Szenario
T ist Schuldeneintreiberin von Mafiapatin Maria. Sie sucht O auf und warnt diesen davor, dass Maria sie - die T - beauftragen wird, O zu töten, wenn O nicht ein Schutzgeld bezahlt. T selbst könne leider nichts dagegen tun. O zahlt aus Angst.

Warnung oder Drohung bei Schutzgeldforderung für angeblichen Mordauftrag
T sucht seine Freundin O auf und warnt diese davor, dass M jemanden beauftragen wird, um O zu töten. Wenn O dem T aber €100 gebe, könnte er das Geld an M weitergeben, um diesen zu besänftigen. O gibt T das Geld, das dieser an M weitergibt.