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Rücktritt bei behebbarem Mangel nach Fristsetzung – Blazer nicht wie abgemacht enger genäht

einfach
schwer84 % lösen richtig
9. Juli 2026
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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B beauftragt U, für sie einen Blazer enger zu nähen. B probiert den Blazer an und stellt fest, dass dieser nicht so eng ist wie abgemacht. Sie nimmt ihn dennoch ab. B setzt U eine Frist zur Nacherfüllung. U lässt diese erfolglos ablaufen. B erklärt U den Rücktritt.

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