Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Familien- und Erbrecht
Genügt es, dass sich Erbe aus Anlage ergibt? („Testamentum mysticum“)
Genügt es, dass sich Erbe aus Anlage ergibt? („Testamentum mysticum“)
12. Februar 2026
17 Kommentare
4,7 ★ (36.792 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F und M setzen sich durch gemeinschaftliches Testament wirksam gegenseitig als Erben ein. „Schlusserben: Freunde aus Anlage 7.“ Die ausgedruckte und datiert unterschriebene Anlage 7 nennt Fs engste Freunde X und Y. F stirbt. M setzt seine Tochter T als Alleinerbin ein. M stirbt.
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