Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Zivilrecht

Familien- und Erbrecht

Genügt es, dass sich Erbe aus Anlage ergibt? („Testamentum mysticum“)

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Genügt es, dass sich Erbe aus Anlage ergibt? („Testamentum mysticum“)

14. Mai 2026

17 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

F und M setzen sich durch gemeinschaftliches Testament wirksam gegenseitig als Erben ein. „Schlusserben: Freunde aus Anlage 7.“ Die ausgedruckte und datiert unterschriebene Anlage 7 nennt Fs engste Freunde X und Y. F stirbt. M setzt seine Tochter T als Alleinerbin ein. M stirbt.

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