Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
"Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden
K kauft von V ein bebautes Grundstück für €80.000. Sie vereinbaren im Kaufvertrag, dass V verpflichtet ist, später auftretende Feuchtigkeitsmängel im Schlafzimmer zu beseitigen. Nach Übergabe tritt im Schlafzimmer Feuchtigkeit auf. K fordert V erfolglos unter Fristsetzung zur Beseitigung auf. Als V weiter untätig bleibt, verlangt K von ihm Zahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von €8.000.
Zivilrecht > Sachenrecht
Fräsmaschinenfall (BGHZ 50, 45 = NJW 1968, 1382)
V verkauft und übereignet eine Fräsmaschine unter Eigentumsvorbehalt an K. Noch vor vollständiger Kaufpreiszahlung übereignet K die Maschine zur Sicherung eines Kredites an C, wobei vereinbart wird, dass K die Maschine weiter benutzen darf. C tritt seinerseits alle Rechte aus der Sicherungsübereignung „sicherungshalber“ an D ab.
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Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51)
Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.
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Fall zu Schockschäden (BGH v. 06.12.2022 - Urt. v. VI ZR 168/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob Vater (K), dessen Tochter von einem Straftäter (B) sexuell misshandelt wurde, aufgrund von tiefgreifenden Depressionen Schmerzensgeld verlangen kann. Der BGH bejahte einen Schmerzensgeldanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 1, 2 BGB.
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§ 886 BGB – Verjährungsbeginn des gesicherten Anspruchs (BGH, Urt. v. 15.03.2024 – V ZR 224/22)
Verkäufer V und Käuferin K schließen 2004 formwirksam einen Grundstückskaufvertrag (Kaufpreis: € 200.000) und lassen eine Vormerkung zugunsten von K ins Grundbuch eintragen. K bezahlt zunächst € 80.000. Den Rest soll K nach Vs Aufforderung zahlen. Erst nach vollständiger Zahlung soll der Notar den Antrag auf Vollzug der Auflassung beim Grundbuchamt stellen.