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Löschungsanspruch und Vormerkungswirkung bei der Hypothek (§ 1179a Abs. 1 S. 3 BGB)
Sachverhalt
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Rückforderungsansprüche bei nicht-akzessorischer Realsicherheit vor Valutierung
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Nicht-akzessorische Realsicherheiten – Sicherungsgrundschuld: Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung
S nimmt bei K einen Kredit auf. K verlangt eine Sicherheit für den künftigen Rückzahlungsanspruch. Es wird vereinbart, dass die Sicherheit nicht vor Entstehung des Anspruchs verwertet werden darf. S bestellt eine Sicherungsgrundschuld an seinem Grundstück. Bislang wurde das Darlehen nicht ausbezahlt. K möchte dennoch aus der Grundschuld gegen S vorgehen.