Überbau (§ 912 BGB)
Definiere den Begriff „Überbau“ (§ 912 BGB):
Ein Überbau ist ein einheitliches Gebäude, welches über die Grenze des eigenen, auf ein fremdes Grundstück errichtet wird.
Definiere den Begriff „Überbau“ (§ 912 BGB):
Ein Überbau ist ein einheitliches Gebäude, welches über die Grenze des eigenen, auf ein fremdes Grundstück errichtet wird.