Jurafuchs

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Buchposition als „etwas erlangt“ bei unrichtiger Grundbuchbekundung

einfach
schwer
23. August 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
V und K schließen einen Kaufvertrag über ein Grundstück (§§ 433, 311b I BGB). Trotz korrekter Auflassungserklärung trägt das Grundbuchamt fehlerhaft den D als neuen Eigentümer im Grundbuch ein.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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