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Bereicherungsrecht: 108 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 108 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Bereicherungsrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Die neuesten Fälle zum Thema Bereicherungsrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Verwendungskondiktion
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)

Arbeitnehmerin N ist bei Arbeitgeberin G angestellt. N fertigt in ihrer Arbeitszeit für einen Kunden der G einen großen Schrank aus Kirschbaumholz an. Des Weiteren verziert sie den Schrank mit aufwändigen Schnitzereien und übergibt ihn dann G. N verlangt von G Ersatz für die aufwendige Arbeit.

Verwendungskondiktion
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Keine Verwendungskondiktion wegen nichtigem Vertrag

G und S haben einen Vertrag geschlossen. G soll S‘ Auto neu lackieren. Nachdem G das Auto lackiert und übergeben hat, ficht S den Vertrag wegen Erklärungsirrtums wirksam an (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB). G verlangt Ersatz für die Arbeitsleistung und die verwendete Farbe.

Verwendungskondiktion
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Verhältnis der Verwendungskondiktion zum EBV

B baut ein Haus unbemerkt teils auf dem Grundstück der E. Als E dies bemerkt, verlangt sie Herausgabe ihres Grundstücks. B verlangt Ersatz der im Rahmen des Hausbaus getätigten Investitionen. B hat einen Anspruch auf Verwendungsersatz aus § 994 Abs. 1 BGB.

Illustration zur Verwertungskondition, auf der ein Mann zu sehen ist, der unbeabsichtigt den Garten seiner Nachbarin bewässert.
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Grundfall Verwendungskondiktion

G gärtnert in seinem Garten. Im Rahmen dessen möchte er auch seinen Rasen bewässern. Unbemerkt bewässert er dabei aber auch den Rasen seiner Nachbarin N. Dies ist G gar nicht recht, weil Ns Rasen ohnehin schon viel schöner aussieht als seiner. G verlangt Ersatz.

entreicherung
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Bezahlung eigener Verbindlichkeiten

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Materielles Zivilrecht › Bereicherungsrechtliche Ansprüche

§ 817 S. 2 BGB verhindert, dass jemand eine bewusst verbotswidrige oder sittenwidrige Leistung zurückfordern kann. Welche Aussagen zum Anwendungsbereich dieses Ausschlussgrundes stimmen?

Bereicherungsrecht: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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