Bereicherungsrecht: 108 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 108 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Bereicherungsrecht
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Rückgriffskondiktion Grundfall
G hat bei K einen Rasen verlegt. Kurz darauf tritt Pilzbefall auf, welchen G beseitigt. Später stellt sich heraus, dass die Pilzsporen aus einem Dünger stammen, den K bei H gekauft hatte. G erklärt nachträglich, dass seine Leistung auf die Schuld des H bezogen war.
Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Luxusaufwendungen
Klassiker: Der Jungbullenfall – gegen Metzgermeister
D stiehlt von L zwei Jungbullen (Wert: € 200) und veräußert sie für € 150 an die gutgläubige Fleischerin F. F verarbeitet die Bullen zu Schinken. L fragt sich, welche Ansprüche ihr gegen F zustehen.
Nachträgliche Änderung der Tilgungsbestimmung
►Aufgedrängte Bereicherung nach § 818 Abs. 2 BGB
Grundfall Verwendungskondiktion
G gärtnert in seinem Garten. Im Rahmen dessen möchte er auch seinen Rasen bewässern. Unbemerkt bewässert er dabei aber auch den Rasen seiner Nachbarin N. Dies ist G gar nicht recht, weil Ns Rasen ohnehin schon viel schöner aussieht als seiner. G verlangt Ersatz.
Die neuesten Fälle zum Thema Bereicherungsrecht
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bereicherungsrecht wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)
Arbeitnehmerin N ist bei Arbeitgeberin G angestellt. N fertigt in ihrer Arbeitszeit für einen Kunden der G einen großen Schrank aus Kirschbaumholz an. Des Weiteren verziert sie den Schrank mit aufwändigen Schnitzereien und übergibt ihn dann G. N verlangt von G Ersatz für die aufwendige Arbeit.
Keine Verwendungskondiktion wegen nichtigem Vertrag
G und S haben einen Vertrag geschlossen. G soll S‘ Auto neu lackieren. Nachdem G das Auto lackiert und übergeben hat, ficht S den Vertrag wegen Erklärungsirrtums wirksam an (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB). G verlangt Ersatz für die Arbeitsleistung und die verwendete Farbe.
Verhältnis der Verwendungskondiktion zum EBV
B baut ein Haus unbemerkt teils auf dem Grundstück der E. Als E dies bemerkt, verlangt sie Herausgabe ihres Grundstücks. B verlangt Ersatz der im Rahmen des Hausbaus getätigten Investitionen. B hat einen Anspruch auf Verwendungsersatz aus § 994 Abs. 1 BGB.
Grundfall Verwendungskondiktion
G gärtnert in seinem Garten. Im Rahmen dessen möchte er auch seinen Rasen bewässern. Unbemerkt bewässert er dabei aber auch den Rasen seiner Nachbarin N. Dies ist G gar nicht recht, weil Ns Rasen ohnehin schon viel schöner aussieht als seiner. G verlangt Ersatz.
Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Bezahlung eigener Verbindlichkeiten

§ 817 S. 2 BGB verhindert, dass jemand eine bewusst verbotswidrige oder sittenwidrige Leistung zurückfordern kann. Welche Aussagen zum Anwendungsbereich dieses Ausschlussgrundes stimmen?
Bereicherungsrecht: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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