Zivilrecht > Bereicherungsrecht
Einbau-Fall
Baustoffhändlerin H liefert Bauunternehmer U Baumaterial unter Eigentumsvorbehalt. Noch vor Zahlung baut U dieses in das Grundstück des G ein. Mit G hat U einen Werkvertrag. U fällt in Insolvenz. Händler H verlangt nun das Geld von G.
Zivilrecht > Bereicherungsrecht
►Aufgedrängte Bereicherung nach § 818 Abs. 2 BGB
Handwerkerin H entdeckt einen Schönheitsfehler in ihrer Hauswand. H holt ihre Arbeitsmaterialien und bessert den Fehler aus. Dabei übersieht sie die Grundstücksgrenze und bessert Es angrenzende Wand mit aus. E kannte den Fehler. Ihr war er aber egal. H verlangt Ersatz für die getätigte Aufwendungen.