Generelle Kausalität („Ledersprayfall“)


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Die L-GmbH produziert ein Spray zur Imprägnierung von Leder. Kunden klagen über Atembeschwerden, Übelkeit, Fieber und Lungenödeme. Es steht fest, dass die Gesundheitsschäden von dem Spray herrühren. L's Labor kann jedoch nicht sagen, welcher Inhaltsstoff dafür verantwortlich ist.

Einordnung des Falls

Ledersprayfall (generelle Kausalität)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die L-GmbH hat durch das Inverkehrbringen der Ledersprays die Gesundheitsschädigungen der Kunden kausal verursacht.

Ja!

Generelle Kausalität liegt vor, wenn zwar der konkret schadensverursachende Faktor unklar bleibt, gleichwohl aber alle anderen in Betracht kommenden Schadensursachen ausgeschlossen werden können. BGH: Es genüge die Feststellung, dass für die Körperschädigung eine andere Ursache als das Lederspray nicht ersichtlich sei, sodass es keine andere plausible Erklärung für den Erfolg gebe. Nicht erforderlich sei die genaue Bestimmung der verantwortlichen chemischen Reaktionen.

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