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Bekanntgabezeitpunkt bei Postversand – Abweichung von der Vier-Tages-Fiktion (§ 41 Abs. 2 VwVfG)?
Sachverhalt
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Bekanntgabe eines Verwaltungsakts per einfacher Post trotz vorgeschriebener förmlicher Zustellung
Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und schickt S den Widerspruchsbescheid per einfacher Post.

Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids durch einfachen Brief statt förmlicher Zustellung
Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und gibt der S versehentlich durch einen unförmlichen Brief den Widerspruchsbescheid bekannt.