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Führen eines Fahrzeugs ohne Motorkraft (§ 315c Abs. 1 StGB)
Sachverhalt
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Fahruntüchtigkeit nach Alkoholgenuss auf einem Supermarktparkplatz (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Trotz einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille (‰) fährt T mit seinem Motorrad auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Infolge seiner alkoholbedingten Reaktionsverzögerungen fährt er O um.