Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Quelle 1
Sachlicher Schutzbereich: Quelle 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bezieht seine politischen Informationen aus einem öffentlichen Internetblog namens "MediaNews4You". Aus Furcht vor "digitaler Meinungsmache" schränkt ein jüngst erlassenes Gesetz den Zugang zu Internetblogs ein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich: Quelle 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Quelle im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG können nur etablierte Informationsmedien (Radio, Druckerzeugnisse, Fernsehen) sein.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unter einer Informationsquelle versteht man jeden denkbaren Träger von Information sowie die Information selbst.
Genau, so ist das!
3. Die Internetseite "MediaNews4You" stellt vorliegend eine Informationsquelle dar.
Ja, in der Tat!
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